Liebe Patienten und Patientinnen,

ab morgen gilt auch bei uns in der Praxis eine FFP2-Maskenpflicht. In der „Begründung der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV) vom 15. Januar 2021“  heißt es:

„Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten.“ (Quelle: BayMBl. 2021 Nr. 35 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de))

Wir bitten euch, dass ihr euch auch an diese Maßnahmen haltet und bedanken uns für euer Verständnis.

 

Viele Grüße von eurem Praxisteam