Häufige Fragen2017-11-21T09:26:45+01:00

Häufige Fragen

Nachstehend möchten wir Ihnen zur Vorabinfo häufig auftretende Fragen rund um die Praxis, Terminvergabe, Terminlänge, Terminabsagen, Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse, Infrastruktur etc. vorstellen. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch mit unseren Physiotherapeuten persönlich klären.

Gibt es auch Gutscheine in Ihrer Physio-Praxis zu kaufen?2017-04-18T18:48:38+02:00

Ja, bei uns können Sie Gesundheit verschenken!

Machen Sie sich oder Ihren Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern eine Freude. Gerne stellen wir Ihnen Gutscheine für Präventionsbehandlungen über 30 oder 60 Minuten aus.

Kann man auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden?2017-04-18T18:47:27+02:00

Aufgrund meiner Tätigkeit als Heilpraktiker (Physiotherapie) können Sie auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden.

Was muss ich machen, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann und die Praxis geschlossen ist?2017-04-18T18:44:17+02:00

Terminabsagen

Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte mindestens 24h vorher Bescheid (per Email, telefonisch), sodass wir den Termin neu vergeben können. Bei Nichteinhaltung dieser Frist müssen wir Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Praxis?2017-05-18T13:03:43+02:00

Mit dem Bus von Traunstein, Trostberg und Traunreut laut Fahrplan bis zur Haltestelle Gemeinde Palling. Von dort erreichen Sie uns in einer Gehminute.

Wo kann praxisnah geparkt werden?2017-05-18T13:04:48+02:00

Parkplätze für den Besuch der Praxis finden Sie direkt vor dem Haus und in der näheren Umgebung.

Was geschieht, wenn die Gesamtverordnungsmenge erschöpft ist?2017-04-18T18:37:38+02:00

Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen. Erscheint Ihrem behandelndem Arzt 12 Wochen aber zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen. Diese muss von der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn genehmigt werden.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?2017-05-24T11:37:18+02:00

Eigenanteil bei einem Rezept

Im Falle einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Die Eigenanteile variieren je nach Krankenkasse und rezeptierter Behandlung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen 10.– Euro pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten. Für eine Verordnung  mit 6 Anwendungen beträgt das in der Regel zwischen 18.– und 25.– Euro.

Privatversicherte Patienten

Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, ist es sicherlich sinnvoll bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Privatpatienten inkl. Beihilfepatienten schließen mit uns einen Behandlungsvertrag ab, bei dem Sie die Honorarvereinbarung akzeptieren und damit die Preise (es werden ortsübliche Preise verwendet).

Behandlungen, nach einem Arbeitsunfall

Behandlungen nach einem Arbeitsunfall werden zu 100 % von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Wie lange dauert eine Behandlung?2017-05-18T13:30:33+02:00

Die Behandlungszeit beträgt in der Regel 20 – 60 Minuten. Dies hängt von der Verordnung des Arztes ab.

Was bringe ich zur ersten Behandlung mit?2017-05-18T14:13:44+02:00

Die ärztliche Verordnung („Rezept“), die Versicherungskarte, ggfs. einen Gutschein, ein großes Handtuch, bequeme Kleidung.

 

Brauche ich eine Überweisung?2017-04-18T18:31:38+02:00

Nein, für eine therapeutische Behandlung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Für Präventionsbehandlungen können Sie auch gerne direkt zu uns kommen.

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