Häufige Fragen
Nachstehend möchten wir Ihnen zur Vorabinfo häufig auftretende Fragen rund um die Praxis, Terminvergabe, Terminlänge, Terminabsagen, Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse, Infrastruktur etc. vorstellen. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch mit unseren Physiotherapeuten persönlich klären.
Ja, bei uns können Sie Gesundheit verschenken!
Machen Sie sich oder Ihren Freunden, Verwandten oder Geschäftspartnern eine Freude. Gerne stellen wir Ihnen Gutscheine für Präventionsbehandlungen über 30 oder 60 Minuten aus.
Aufgrund meiner Tätigkeit als Heilpraktiker (Physiotherapie) können Sie auch ohne ärztliche Verordnung behandelt werden.
Terminabsagen
Wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können, geben Sie uns bitte mindestens 24h vorher Bescheid (per Email, telefonisch), sodass wir den Termin neu vergeben können. Bei Nichteinhaltung dieser Frist müssen wir Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Mit dem Bus von Traunstein, Trostberg und Traunreut laut Fahrplan bis zur Haltestelle Gemeinde Palling. Von dort erreichen Sie uns in einer Gehminute.
Parkplätze für den Besuch der Praxis finden Sie direkt vor dem Haus und in der näheren Umgebung.
Ist die Gesamtverordnungsmenge für Ihr Krankheitsbild ausgeschöpft, müssen Sie ab dem letzten Behandlungsdatum 12 Wochen pausieren, bis Sie eine neue Verordnung bekommen. Erscheint Ihrem behandelndem Arzt 12 Wochen aber zu lange, kann er eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ausstellen. Diese muss von der Krankenkasse vor Behandlungsbeginn genehmigt werden.
Eigenanteil bei einem Rezept
Im Falle einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen die Kosten. Die Eigenanteile variieren je nach Krankenkasse und rezeptierter Behandlung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen 10.– Euro pro Rezept plus 10 % der Behandlungskosten. Für eine Verordnung mit 6 Anwendungen beträgt das in der Regel zwischen 18.– und 25.– Euro.
Privatversicherte Patienten
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, ist es sicherlich sinnvoll bei Ihrer Versicherung nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Privatpatienten inkl. Beihilfepatienten schließen mit uns einen Behandlungsvertrag ab, bei dem Sie die Honorarvereinbarung akzeptieren und damit die Preise (es werden ortsübliche Preise verwendet).
Behandlungen, nach einem Arbeitsunfall
Behandlungen nach einem Arbeitsunfall werden zu 100 % von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Die Behandlungszeit beträgt in der Regel 20 – 60 Minuten. Dies hängt von der Verordnung des Arztes ab.
Die ärztliche Verordnung („Rezept“), die Versicherungskarte, ggfs. einen Gutschein, ein großes Handtuch, bequeme Kleidung.
Nein, für eine therapeutische Behandlung brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Für Präventionsbehandlungen können Sie auch gerne direkt zu uns kommen.